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   OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05   

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https://dejure.org/2006,10227
OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05 (https://dejure.org/2006,10227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2006 - 20 U 145/05 (https://dejure.org/2006,10227)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 20 U 145/05 (https://dejure.org/2006,10227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschlagung als in der Teilkaskoversicherung versicherter Fall des Verlustes eines Fahrzeuges durch Entwendung; Unterschlagung in Fällen der Veräußerung durch Eigentumsvorbehalt; "Überlassung zum Gebrauch" durch den Versicherungsnehmer als Risikoausschlusstatbestand; ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; AKB § 12 Abs. 1 I b Satz 1; ; AKB § 12 Abs. 1 I b Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 I b Satz 1, 2; ZPO § 286 Abs. 1
    Kaskoversicherung bei Unterschlagung des Kfz - volle Beweispflicht des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Bei dieser Beweiserleichterung handelt es sich um eine von den Vertragsparteien gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit um eine materiell-rechtliche Risikozuweisung (vgl. BGH, VersR 1984, 29; BGH VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Bei dieser Beweiserleichterung handelt es sich um eine von den Vertragsparteien gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit um eine materiell-rechtliche Risikozuweisung (vgl. BGH, VersR 1984, 29; BGH VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Bei dieser Beweiserleichterung handelt es sich um eine von den Vertragsparteien gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit um eine materiell-rechtliche Risikozuweisung (vgl. BGH, VersR 1984, 29; BGH VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571).
  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Bleibt offen, ob der Verlust des versicherten Fahrzeuges durch eine - unstreitig versicherte - Unterschlagung oder durch einen - nichtversicherten - (Sach-)Betrug eingetreten ist, so besteht keine Leistungspflicht des Versicherers (vgl. OLG Thüringen, VersR 1999, 305).
  • OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 40/94

    Gebrauch; Kfz; Überlassen; Weitergabe; Ausschluß; Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Dieses erhöhte Risiko soll u. a. bei einem angestellten Fahrer entfallen (Senat VersR 1995, 1477; Stiefel-Hoffmann, AKB, 17. Aufl. zu § 12 RdNr. 51).
  • OLG Hamm, 07.03.1973 - 20 U 234/72
    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
    Der (Trick-)Diebstahl wird vom (Sach-)Betrug dadurch abgegrenzt, dass nicht lediglich eine Gewahrsamslockerung im Einverständnis mit dem Verfügungsberechtigten erzielt und durch eine weitere Handlung der "Gewahrsamsrest" gebrochen wird (dann Diebstahl), sondern dass der Verfügungsberechtigte den Gewahrsam unmittelbar infolge einer Täuschungshandlung aufgibt (vgl. zur Abgrenzung Trickdiebstahl und Sachbetrug, OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1250; Senat VersR 1973, 660).
  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Eine kurzfristige Überlassung an einen Kaufinteressenten ist - ebenso wie eine Fahrt zur Überprüfung von Mängeln - nicht als Gebrauchsüberlassung zu werten (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1477; OLG Hamm ZfSch 2006, 275 = Schaden-Praxis 2007, 78 ff).
  • LG Dortmund, 27.06.2007 - 22 O 12/07

    Strafrechtliche Beurteilung einer versicherten Unterschlagung i.S.d. § 12

    Zu den Voraussetzungen und dem Beweis einer versicherten Unterschlagung in der Kaskoversicherung ( Anschluß an OLG Hamm ZfS 2006, 275 ).

    Die einem Versicherungsnehmer im Fall eines behaupteten Diebstahls von der Rechtsprechung gewährten Beweiserleichterungen (Anzeichenbeweis) können bei einer behaupteten Unterschlagung nicht zur Anwendung gebracht werden, weil der Versicherungsnehmer sich nicht in einer vergleichbaren Beweisnot befindet (OLG Hamm ZfS 2006, 275).

    Die Überlassung zum Gebrauch bedeutet regelmäßig, dass derjenige, dem das Fahrzeug überlassen wird, dieses mit selbständiger Verfügungsmöglichkeit im eigenen Interesse nutzen kann (OLG Hamm ZfS 2005, 555; ZfS 2006, 275 m. w. N.).

  • OLG Köln, 26.06.2012 - 9 U 3/12

    Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung eines Notars wegen Verletzung der

    Das Verfahren endete durch Berufungsrücknahme durch den Notar C. (OLG Hamm, 20 U 145/05).
  • KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18

    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der

    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
  • LG Dortmund, 21.11.2007 - 22 O 96/07

    Deckung des Verlusts eines PKW durch Betrug von einer Fahrzeugversicherung;

    Denn wenn nach dem objektiven Geschehensablauf eine betrügerische Erlangung jedenfalls ernstlich in Betracht kommt, so ist es Sache des Anspruchstellers, diese Möglichkeit auszuräumen (OLG Jena VersR 1999, 305; OLG Hamm NJOZ 2006, 1216).
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